Gerade in den letzten Tagen erhielten bundesweit wieder einige Physiotherapeuten ein Schreiben - meist von der AOK -, welchen mit dem Titel
Anhörung zu Verstößen gegen den Rahmenvertrag über die Durchführung von Behandlungen in Massageeinrichtungen, medizinischen Badebetrieben und krankengymnastischen Einrichtungen (nachfolgend kurz RV-MBK genannt) vom 1. Juli 1976 in der jeweils gültigen Fassung und die Gemeinsamen Rahmenempfehlungen gemäß § 125 Abs. 1 SGB V über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln vom 1. August 2011 in der jeweils gültigen Fassung
Diese Schreiben sollen Praxisbetreiber sehr ernst nehmen und sich unverzüglich anwaltliche Hilfe holen. Je nach Sachverhalt drohen empfindliche Strafen für den Praxisinhaber.
Sie können Sich dazu gerne an uns wenden.