Dass Heilmittelerbringer und Ärzte regelmäßig von sogenannten Wettbewerbsvereinen abgemahnt werden, ist kein Geheimnis. Bedauerlicherweise halten sich viele Berufsträger nicht an das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Die größten deutschen Wettbewerbsvereine dürften derzeit der Verband sozialer Wettbewerb und die Wettbewerbszentrale sein. Allein schon aufgrund des Sitzes des Verband sozialer Wettbewerb (VSW) in Berlin ergeben sich immer wieder eine Vielzahl von Abmahnungen in dieser Region.
Gerade im Zeitraum kurz vor und kurz nach Ostern 2017 meldeten sich wieder vermehrt Therapeuten bei uns, weil sie abgemahnt worden sind. Dabei ging es meist um unzulässige Werbung auf Internetseiten. Diese sind üblicherweise schnell aufzufinden und lassen sich einfach abmahnen.
Über einen wichtigen Aspekt, der regelmäßig abgemahnt wird, haben wir ja auch schon vor kurzem ein neues Video veröffentlicht, welches sich mit der Werbung mit Indikationen beschäftigt. Dieses finden Sie im Videobereich unserer Website.
Somit sollten Therapeuten dringend darauf achten nur korrekt zu werben und sollten sich bei Unklarheiten an einen Fachmann wenden, welcher aus rechtlichen Gesichtspunkten die Internetseite prüft und im Zweifel neue Texte, welche rechtssicher sind, ausarbeitet.