Am 23.11.2017 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun entschieden, dass sowohl die Abgabe als auch die Bewerbung der Craniosacralen Therapie ohne Heilpraktikererlaubnis erlaubt sein kann.
Im vorliegenden Fall hatte eine Physiotherapeutin geworben.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Rechtsanwalt Alt erstritt das Urteil in zweiter Instanz. Weiteres dazu finden Sie hier.