Jeder Praxisinhaber und jeder Therapeut sollte sich inzwischen mit der Datenschutzgrundverordnung, welche verbindlich seit dem 25.05.2018 gilt, auseinander gesetzt haben. Wir können jedenfalls im Jahr 2019 einen deutlichen Anstieg an Verfahren wegen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verzeichnen. Immer mehr therapeutische Praxen bekommen aufgrund von Verstößen Probleme mit Behörden oder Patienten. Dabei reichen die Verstöße von nicht ordnungsgemäßen vernichteten Therapieunterlagen über fehlende Dokumentationen bis hin zu massiven Schweigepflichtsverletzungen. Einer der letzten uns vorliegenden Fälle gestaltete sich derart, dass ein Therapeut eine Patientin dazu aufforderte ihrer Bekannten, bei der es sich auch um eine Patientin handelt, doch bitte mitzuteilen, dass diese die offene Rechnung der Praxis bezahlen möge. Es handelte sich dabei selbstverständlich um eine ganz erhebliche Verletzung der Schweigepflicht, welche mit nicht unerheblichen Strafen oder Geldforderungen einhergehen kann.
Weil derartige Fälle leider bei uns in der Kanzlei auf der Tagesordnung sind, können wir deshalb nochmals jeder Praxis empfehlen sich mit der Datenschutzgrundverordnung intensiv auseinander zu setzen und Schulungen von Arbeitnehmern durchzuführen, sodass es zu massiven Verstößen nicht kommen muss. Dabei empfehlen wir auch Arbeitnehmern Arbeitgeber aufzufordern sie mit dem nötigen Rüstzeug auszustatten und Mitarbeiter zu schulen, weil im Falle eines Datenschutzverstoßes auch Arbeitnehmer unmittelbar in der Verantwortung stehen und im Zweifel selbst Strafen oder Forderungen von Betroffenen zu bedienen haben. All dies muss nicht sein, wenn ein ausreichendes Wissen zu datenschutzrechtlichen Regelungen besteht und Arbeitnehmer in einer Schulung, welche nicht mehr als eine Stunde umfassen muss, hinreichend geschult wurden. Dies sichert auf Dauer der Praxis auch das Vertrauen der Patienten und sichert die Praxis und auch alle Arbeitnehmer vor Verstößen ab.