Gleich in mehreren Verfahren verklagte nunmehr eine physiotherapeutische Praxis aus Augsburg erfolgreich die mhplus Betriebskrankenkasse vor dem Sozialgericht Augsburg. Sowohl die außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung erfolgte durch die bundesweit agierende Rechtsanwaltskanzlei Alt, welche sich auf die Vertretung von Heilmittelerbringern spezialisiert hat.
In unterschiedlichen Fällen kam es dazu, dass das Abrechnungszentrum Emmendingen, welche die Abrechnung für die mhplus vornimmt, Rechnungen nicht zahlte und Kürzungen vornahm, obwohl dies nicht nachvollziehbar war. So wurde beispielsweise in einem Fall sogar behauptet, dass ein Arztwechsel einen neuen Regelfall auslösen würde. Darüber würden sich nach der Heilmittelrichtlinie und dem Heilmittelkatalog, welche bis zum Ende des Jahres 2020 gelten, viele Therapeuten freuen. Dennoch handelte es sich um eine falsche Rechtsansicht, mit deren Hilfe das Abrechnungszentrum Emmendingen im Auftrag der mhplus Zahlungen nicht leisten wollte. Die physiotherapeutische Praxis ließ sich dieses Gebaren nicht gefallen und wurde zunächst selbst außergerichtlich tätig, um die Ansprüche einzufordern. Wie es bereits vielen therapeutischen Praxen bekannt ist und auch selbst erlebt wurde, bestand keine Möglichkeit, das Abrechnungszentrum Emmendingen von der Leistungspflicht zu überzeugen, obwohl die Sach- und Rechtslage vollkommen eindeutig war. Zum einen sind Anrufe dort meist nicht sinnvoll, weil immer wieder unterschiedliche Mitarbeiter am Telefon sind, welche von der Sach- und Rechtslage keinerlei Ahnung haben und zum anderen ist Korrespondenz mit dem Abrechnungszentrum Emmendingen regelmäßig nicht von Erfolg gekrönt. Folglich waren die Klagen die einzige Möglichkeit, die mhplus endlich von ihrem unrechtmäßigen Verhalten abzubringen und diese zur Zahlung zu veranlassen.
Auch in den gerichtlichen Verfahren zeigte sich wiederum, welche organisatorischen Defizite offensichtlich beim Abrechnungszentrum Emmendingen und der mhplus bestehen. So war der Vortrag der mhplus im gerichtlichen Verfahren nicht dazu geeignet das Gericht davon zu überzeugen, dass die Zahlungsverpflichtungen nicht bestehen. Es blieb somit in den Gerichtsverfahren der mhplus nichts anderes übrigen, als die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche anzuerkennen. Dies galt sowohl für die Behandlungskosten, welche geltend gemacht wurden, wie auch für die außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsanwaltskosten sowie die Gerichtskosten. Dadurch wurden mal wieder von einer Krankenkasse eigentlich vollkommen unnötige Kosten verursacht, welche durch eine ordnungsgemäße Tätigkeit des Abrechnungszentrums Emmendingen und der Krankenkasse selbst hätten verhindert werden können.
Die therapeutische Praxis hofft nunmehr darauf, dass sich die mhplus die Klageverfahren zur Warnung dienen lässt, therapeutische Praxen in Zukunft ernster nimmt und diese bei unberechtigten Absetzungen nicht ignoriert bzw. sich mit begründeten Beschwerden hinreichend auseinandersetzt. Die Verfahren zeigen allerdings auch erneut, dass es sich durchaus lohnt, Krankenkassen und deren Abrechnungsdienstleiter zur Verantwortung zu ziehen, wenn es zu unberechtigten Absetzungen kommt. So sollten therapeutische Praxen aller Heilmittelbereiche auf die Zahlung von ordnungsgemäß erbrachten Leistungen bestehen und sollten sich nicht davon abschrecken lassen, dass sie von den Abrechnungsdienstleistern der Krankenkassen oder den Krankenkassen selbst nicht ernst genommen werden. Durch die Klageverfahren hatte letztlich die mhplus ein Vielfaches der eigentlich geltend gemachten Behandlungskosten bezahlen müssen. Die vollständigen zusätzlichen Aufwendungen, die die Praxis hatte, wurden jedenfalls durch die mhplus erstattet bzw. müssen nun erstattet werden und die Praxis geht zufrieden aus den Gerichtsverfahren hervor.