In der letzten Zeit hatten wir über Verfahren berichtet, in welchen die IKK classic unterlegen war. Nun hat es die IKK classic in einem neuen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht Bayreuth erwischt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Alt aus Aachen unterstützte eine therapeutische Praxis, welche einen Betrag von annähernd 2.000,00 € von der IKK classic beanspruchte. Es handelte sich bei den Behandlungen um solche der Klassischen Massagetherapie (KMT), welche im Jahre 2015 bis 2017 im Hausbesuch durchgeführt wurden. Das Abrechnungszentrum Emmendingen forderte dann eine Betrag von annähernd 2.000,00 € von der Praxis zurück, weil das Abrechnungszentrum Emmendingen im Namen der IKK classic äußerte, dass die Zahlung fälschlicherweise erfolgte. Die Aufforderung zur Rückzahlung erging jedoch an den Abrechnungsdienstleister der Praxis - die Firma Optica - welche dann ohne Rücksprache mit dem Praxisinhaber den Betrag zurückzahlte. Es blieb dem Praxisinhaber nichts anderes übrig, als dass die Ansprüche seitens des Praxisinhabers bei der IKK classic geltend gemacht wurden. Außergerichtlich wurde Rechtsanwalt Alt mit der Geltendmachung beauftragt. Die außergerichtlichen Versuche, die Forderung geltend zu machen blieben ohne Erfolg, so dass dann das Klageverfahren auf den Weg gebracht wurde. Im Sommer 2019 wurde die Klage eingereicht.
Zwischenzeitlich wurde ein Verfahren mit einem vergleichbaren Sachverhalt nach Unterstützung der Kanzlei Alt vor dem Sozialgericht Köln erfolgreich entschieden. So wurde dort entschieden, dass eine Verordnung außerhalb des Regelfalls bei der Klassischen Massagetherapie möglich ist und eine Begrenzung auf 10 Behandlungen nicht vorliegt.
Die IKK classic teilte dann dem Sozialgericht Bayreuth mit, dass sie darauf beharrt Recht zu haben, jedoch aus prozessökonomischen Gründen die Ansprüche vollumfänglich anerkennt. Der Rechtsstreit konnte somit mit dem Anerkenntnis erledigt werden und die IKK classic ist nun verpflichtet die Behandlungskosten von annähernd 2.000,00 € zu zahlen, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu übernehmen sowie die vollständigen Prozesskosten zu zahlen.
Die therapeutische Praxis freute sich sehr, dass diese erhebliche Summe nunmehr von der IKK classic vergütet werden muss. Dabei stand für die Praxis und Rechtsanwalt Alt immer fest, dass eine wie von der IKK classic behauptete Begrenzung der Klassischen Massagetherapie eben nicht besteht und somit eine Rückforderung durch das Abrechnungszentrum Emmendingen nicht zulässig gewesen ist.
Sollten Sie auch von ungerechtfertigten Rückforderungen betroffen sein, können Sie sich gerne jederzeit vertrauensvoll telefonisch unter 024195597991 bei uns melden.