DAVASO und Techniker Krankenkasse lernen es anscheinend nicht

Mehrfach haben wir bereits darüber berichtet, dass die Rechtsanwaltskanzlei Alt insbesondere im Jahre 2022 eine Vielzahl von Klageverfahren gegen gesetzliche Krankenversicherungen auf den Weg gebracht hat, welche mit dem Abrechnungsdienstleister DAVASO abrechnen und es nicht oder zu einer nicht rechtzeitigen Zahlung gekommen ist. Dabei belaufen sich die Forderungen, welche zwischenzeitlich eingeklagt wurden, auf Beträge von mehreren Hunderttausend Euro und nunmehr ist in diesem Jahr die Summe von über einer Millionen Euro überschritten, in welcher die Rechtsanwaltskanzlei Alt Leistungserbringer gegen gesetzliche Krankenversicherungen vertritt, weil diese nicht oder nicht rechtzeitig zahlen. 

 

So erhob Rechtsanwalt D. Benjamin Alt am 08.11.2022 im Namen von vielen Heilmittelerbringern Klage gegen die Techniker Krankenkasse wegen eines Betrages in Höhe von über 320.000,00 €, weil es zu einem Zahlungseingang innerhalb der rahmenvertraglich festgelegten Frist nicht gekommen ist. 

 

Dabei entschieden in diesem Jahr schon mehrere Gerichte, dass die DAVASO insbesondere für die Techniker Krankenkasse Zahlungen nicht rechtzeitig angewiesen hat, was zu hohen Prozesskosten für die betroffenen Krankenkassen führte. Auch im nunmehr neu eingeleiteten Verfahren geht es wieder um ganz erhebliche Summen und es ist bedauerlich, dass trotz der verlorenen Verfahren noch immer bei der DAVASO beziehungsweise der Techniker Krankenkasse der Lerneffekt nicht eingesetzt hat. So muss weiter damit gerechnet werden, dass Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, was dann in entsprechenden Fällen immer wieder dazu führt, dass weitere Klageverfahren folgen, welche zu ganz erheblichen zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen für die Krankenkassen führen. Das könnte eigentlich ohne weiteres verhindert werden. 

 

Es bleibt insoweit die Hoffnung, dass es den Krankenkassen irgendwann einfach zu teuer wird nicht rechtzeitig zu zahlen und regelmäßig wegen enormer Summen verklagt zu werden, weil rechtmäßig abgegebene Leistungen nicht rechtzeitig vergütet werden. Wir werden an dieser Stelle über den endgültigen Ausgang des Verfahrens berichten.