Einsatz von nicht ausreichend qualifiziertem Personal - DAK startet Regresse

Zu Beginn des Jahres 2023 haben wir bei uns in der Kanzlei nun von mehreren Praxen erfahren, dass diese wegen Falschabrechnung Post von der DAK-Gesundheit erhalten haben. Hier geht es üblicherweise um den Einsatz von nicht ausreichend qualifiziertem Personal.

 

Die DAK erläutert in den Schreiben, dass sie im Bundesland Nordrhein-Westfalen für eine Vielzahl von Krankenkassen aktiv ist und bei Stichprobenprüfungen fehlerhafte Abrechnungen festgestellt wurden. Es wird dann zum einen darauf hingewiesen, dass vier Jahre geprüft werden können und strafrechtliche Konsequenzen drohen. 

 

Sofern eine Praxis Post von der DAK mit dem dargestellten Thema erhalten hat, ist die Angelegenheit sehr ernst zu nehmen. Es könnte zu erheblichen Zahlungsforderungen der Krankenkassen kommen sowie zu einem Entzug der Kassenzulassung beziehungsweise Berufszulassung und einem Strafverfahren. Wir empfehlen Praxisinhabern sich unter keinen Umständen selbst um die Angelegenheit zu kümmern, sondern fachkundigen Rat von einem hinreichend spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen, welcher regelmäßig derartige Regressverfahren mit gesetzlichen Krankenversicherungen bearbeitet.

 

Sollten Sie auch betroffen sein, rufen Sie am besten kurzfristig bei uns in der Kanzlei an und lassen uns das Schreiben der DAK zukommen. Gerne betreuen und beraten wir Sie in diesen Fällen, um für Sie eine annehmbare Lösung zu finden. Wie auch in anderen Verfahren ist unsere Erfahrung, dass die Krankenkassen häufig über das Ziel hinausschießen und bei einer nicht hinreichenden Verteidigung die Konsequenzen verheerend sein können und dies würden wir gerne für Sie versuchen zu verhindern, wenn Sie mit uns zusammenarbeiten wollen.