Verklagt: SVLFG zahlt wieder zu spät und verursacht Kosten

Die gesetzliche Krankenversicherung SVLFG zahlte im Jahre 2024 einige Rechnungen von therapeutischen Praxen zu spät. Sie wurde daraufhin durch Rechtsanwalt Alt in mehreren Verfahren vor dem Sozialgericht verklagt. Es ging hier beispielsweise in dem Verfahren vor dem Sozialgericht Köln (Aktenzeichen S 36 KR 8/24) um einen Betrag in Höhe von 19.563,76 €. Nachdem die Klage eingereicht wurde, erfolgte eine Zahlung durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten- und Gartenbau, so dass das Klageziel erreicht werden konnte. Die vollständigen Kosten des Rechtsstreits muss die SVLFG nun tragen. 

 

Das Verfahren zeigt zum einen erneut, dass die rahmenvertraglichen Fristen ernst zu nehmen sind und im Falle der Nichteinhaltung dieser Fristen außergerichtliche Mahntätigkeiten seitens einer Praxis nicht unternommen werden müssen. Nach Ablauf der rahmenvertraglichen Zahlungsfrist kann das Klageverfahren eingereicht werden. Die Behandlungsvergütung ist dann zu zahlen, genauso wie Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie sämtliche Kosten des Rechtsstreits.